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Barrierefreiheit für alle

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
und was es für
Ihre Website bedeutet

Im Jahr 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft. Das Ziel: digitale Barrieren abbauen und allen Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, uneingeschränkten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen ermöglichen. Doch was genau bedeutet das für Unternehmen – und insbesondere für ihre Website?

 

Warum ist das BFSG wichtig für Unternehmen?

 

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in nationales Recht um und fordert umfassende digitale Barrierefreiheit. Es betrifft alle Anbieter von Websites und digitalen Diensten, die eine breite Nutzerschaft ansprechen – von Onlineshops über Bank- und Finanzdienstleistungen bis hin zu Bildungseinrichtungen. Unternehmen, die bis 2025 keine barrierefreie Website anbieten, laufen Gefahr, rechtlich belangt zu werden und hohe Bußgelder zu zahlen. Es geht jedoch nicht nur darum, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Barrierefreiheit verbessert die Nutzerfreundlichkeit insgesamt und kann so helfen, neue Kund:innen zu erreichen und die Bindung zu bestehenden Kund:innen zu stärken.

 

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Inhalte für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Konkret umfasst dies:

- Lesbare Texte und Kontraste: Ein hoher Farbkontrast und gut lesbare Schriftgrößen erleichtern die Navigation und Lesbarkeit.

 

- Bedienbarkeit mit der Tastatur: Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein, damit auch Menschen

mit motorischen Einschränkungen problemlos navigieren können.

 

- Alternativtexte für Bilder und beschreibende Elemente: Bilder und visuelle Elemente sollten beschreibende

Alternativtexte haben, die für Screenreader auslesbar sind.

 

- Einfache und klare Sprache: Eine leicht verständliche Sprache und konsistente Menüstrukturen verbessern die Nutzererfahrung erheblich.

  

Diese Maßnahmen sind in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 festgelegt und müssen für alle relevanten Websites und digitalen Dienste umgesetzt werden.

Wie kann ich Ihnen helfen, Ihre Website barrierefrei zu machen?

Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Website an die Anforderungen des BFSG und der WCAG 2.1 anzupassen. Dabei prüfe ich Ihre Website auf alle relevanten Barrierefreiheitskriterien und entwickle ein individuelles Konzept zur Umsetzung. Die Vorteile einer barrierefreien Website liegen auf der Hand: Sie erreichen eine breitere Zielgruppe, verbessern die Nutzererfahrung für alle und sichern sich rechtlich ab.

Meine Leistungen für Ihre barrierefreie Website:

1. Analyse und Beratung – Ein erster Check zeigt Ihnen, wie Ihre Website aktuell aufgestellt ist.

2. Umfassende Überarbeitung – Ich überarbeite Ihre Website auf technischer und inhaltlicher Ebene.

3. Tests und Qualitätssicherung – Ihre Website wird mit verschiedenen Tools und Methoden geprüft,

um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des BFSG entspricht.

Machen Sie Ihre Website zukunftssicher und sorgen Sie dafür, dass alle Ihre Inhalte für jede und jeden zugänglich sind! Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin, und lassen Sie uns gemeinsam Barrieren abbauen. 

Henrich-Solutions
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Mail: maurice@henrich-solutions.de

TEL: 0151 61454696

Adresse: Dahlienweg 4, 65321 Heidenrod

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